Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Volodymyr Marovdi – Reinigung
Hausmeisterservice (Marovdi Service)
Angerstr. 1
83646 Bad Tölz
Deutschland
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über die Erbringung von Reinigungs-, Hausmeister-, Garten- und Objektbetreuungsleistungen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zustande.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und unter Beachtung der üblichen Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit.
Die vereinbarten Leistungen beziehen sich ausschließlich auf die im jeweiligen Auftrag festgelegten Tätigkeiten. Zusätzliche oder nicht vereinbarte Leistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgeführt.
Bei Reinigungsarbeiten kann ein bestimmtes Reinigungsergebnis nicht garantiert werden, wenn Verschmutzungen aufgrund ihrer Art, ihres Alters, der Beschaffenheit oder Empfindlichkeit des Materials nicht vollständig entfernt werden können.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den vereinbarten Zugang zu den zu bearbeitenden Räumlichkeiten und Flächen zu ermöglichen.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Eigenschaften des Objekts, empfindliche Oberflächen, bekannte Schäden, besondere Gefahrenquellen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.
Soweit für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugangsmöglichkeiten, Schlüssel, Zugangscodes sowie vereinbarte Versorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Können vereinbarte Leistungen aufgrund fehlender Zugangsmöglichkeiten oder nicht erfüllter Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unberührt, soweit der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat.
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die vereinbarten Preise als Endpreise.
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen.
Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt und entsprechend dem vereinbarten Preis berechnet.
Die Vergütung ist nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang der Rechnung fällig, soweit im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen kann die Abrechnung monatlich erfolgen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber möglichst frühzeitig informiert und ein Ersatztermin vereinbart.
Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers können zu einer angemessenen Verschiebung des vereinbarten Termins führen.
Vereinbarte Termine sollen vom Auftraggeber möglichst frühzeitig, nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher, abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer kurzfristigen Absage oder wenn der Auftragnehmer aufgrund des Auftraggebers zum vereinbarten Termin nicht mit der Leistung beginnen kann, werden die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten sowie gegebenenfalls ein angemessener Ausfall entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, berechtigte Beanstandungen der vereinbarten Leistung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und, soweit ein von ihm zu vertretender Mangel vorliegt, die erforderliche Nachbesserung zu erbringen.
Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel oder Beanstandungen möglichst zeitnah nach Feststellung mitzuteilen und dabei die betroffene Leistung bzw. den betroffenen Bereich möglichst genau zu benennen.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Eine Haftung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis besteht nicht, soweit dieses aufgrund der Beschaffenheit, des Zustands oder der Empfindlichkeit des Materials trotz fachgerechter Ausführung nicht erreicht werden kann.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Für Schäden, die bereits vor Beginn der Leistung vorhanden waren, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit diese Schäden nicht durch seine Tätigkeit verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere für bereits beschädigte, lose, rissige, poröse oder anderweitig vorgeschädigte Oberflächen, Fliesen, Fugen, Fensterrahmen, Beschichtungen und sonstige Materialien.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf ihm bekannte Vorschäden, besondere Empfindlichkeiten und sonstige relevante Besonderheiten des Objekts hinzuweisen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten, Transponder oder sonstige Zugangsmittel, werden diese sorgfältig verwahrt und ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet.
Der Verlust eines überlassenen Zugangsmittels ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Eine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer verwendet für die vereinbarten Reinigungsarbeiten geeignete Reinigungsmittel und Arbeitsmaterialien.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besonders empfindliche Oberflächen, spezielle Materialanforderungen oder vom Auftraggeber gewünschte Reinigungsmittel zu informieren.
Werden vom Auftraggeber bestimmte Reinigungsmittel oder Verfahren ausdrücklich vorgegeben, obwohl der Auftragnehmer auf mögliche Risiken hingewiesen hat, haftet der Auftragnehmer für daraus entstehende Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit er den Schaden nicht zu vertreten hat.
Hausmeister-, Garten- und Objektbetreuungsleistungen werden ausschließlich im vereinbarten Umfang erbracht.
Der Hausmeisterservice umfasst insbesondere die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Kontroll-, Pflege- und Unterstützungsleistungen.
Hierzu können beispielsweise regelmäßige Kontrollgänge, die Kontrolle von Gemeinschafts- und Außenbereichen, die Bereitstellung und Rückstellung von Müllbehältern zur Abholung sowie kleinere, vereinbarte Hausmeistertätigkeiten gehören.
Technische, handwerkliche oder genehmigungspflichtige Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse, Zulassungen oder eine besondere Qualifikation erfordern, sind nicht Bestandteil des Hausmeisterservices, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Gartenarbeiten und Winterdienst werden nur im Umfang des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs durchgeführt.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen können Verträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Die Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Soweit keine besondere Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus der auf der Website des Auftragnehmers veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026